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Wer sein Auto im EU-Ausland kauft, darf im Streitfall auch vor einem heimischen Gericht klagen. Das gilt laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg nicht nur für telefonisch oder per Internet geschlossene Verträge, sondern auch dann, wenn vor Ort im Ausland gekauft wurde.
Voraussetzung für das Klagerecht im eigenen Land ist jedoch, dass das Angebot des Verkäufers in irgendeiner Weise im Heimatland des Käufers zugänglich war. In dem verhandelten Fall hatte eine Österreicherin ihr Fahrzeug aufgrund eines Internet-Inserats bei einem Hamburger Händler erworben. Da die Webseite auch in Österreich verfügbar war, werteten die Richter die Bedingung als erfüllt. Dabei ist unerheblich, in welchem EU-Mitgliedsstaat der Kaufvertrag letztendlich unterschrieben worden ist.
Das Luxemburger Urteil stärkt mit dem Urteil die Rechte der Verbraucher. Bislang wurde das Klagerecht vor einem heimatlichen Gericht in der Regel nur bei Fernabsatzgeschäften genutzt. Etwa, wenn Waren telefonisch oder online gekauft wurden. (Az.: C-190/11)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 26.09.2012 aktualisiert am 26.09.2012
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