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Benötigt ein Auto Superkraftstoff, obwohl dem Käufer die Verwendbarkeit von Normalbenzin zugesagt worden war, kann der Kunde den Pkw zurückgeben. Das ist das Ergebnis einer Entscheidung des Landgerichtes
(LG) Schweinfurt.
Im entschiedenen Fall hatte der Autokäufer auf die Verwendbarkeit von Normalbenzin besonderen Wert gelegt und gezielt nach einem entsprechenden Auto Ausschau gehalten. Diesen Wagen schien er in einem VW Passat gefunden zu haben. Der Autohändler unterbreitete ihm ein Angebot, bei dem unter „Kraftstoff“ „Super bleifrei 95 ROZ (91 ROZ möglich)“ vermerkt war. Auch im zugehörigen Verkaufsprospekt von VW stand unter dem Stichwort „Kraftstoffverbrauch“ der Hinweis „Superbenzin, bleifrei oder Normalbenzin bleifrei, mindestens 91 ROZ“.
Entsprechend sparsam betankte der Käufer den Wagen mit Normalbenzin, wobei der Motor aber nicht richtig lief. Er stockte und „verschluckte“ sich buchstäblich; das Gas ließ sich nicht richtig dosieren. Als der Kunde dann vom Händler Post erhielt, der Wagen müsse ausschließlich mit Super gefahren werden, verlangte er vom Händler die Rücknahme des Wagens und wurde dabei vom LG Schweinfurt bestärkt.
Die Richter gingen davon aus, dass das Angebot des Händlers eindeutig die uneingeschränkte Verwendung von Normalbenzin zusicherte. Seit einigen Jahren haben auch Aussagen in einem Verkaufsprospekt vertragsverbindliche Wirkungen, so dass dem Kunden auch noch der Prospekt von VW zusätzlich zur Seite stand. Schließlich waren auch noch im Bordbuch des Wagens vergleichbare Angaben enthalten. Wenn nun aber der Wagen nur mit Super gefahren werden soll und darf, wird dies seitens des Gerichts als erheblicher Mangel gewertet, zumal für den Kunden unstreitig die Verwendbarkeit von Normalbenzin kaufentscheidend war. Der Händler musste den Wagen zurücknehmen und dem Kunden 20 080 Euro erstatten. Für die bereits zurückgelegten 31 000 Kilometer waren knapp 5 300 Euro abgezogen worden.
(LG
Schweinfurt, 42 O 365/05, DAR 2006, 513)
mid
geschrieben von veröffentlicht am 24.11.2006 aktualisiert am 24.11.2006
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