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Wer bei Glatteis auf ein ins Schleudern geratenes Fahrzeug auffährt, trägt eine Teilschuld.
Darauf weist jetzt der Auto Club Europa (ACE) unter Berufung auf einschlägige Gerichtsurteile hin. Bei spiegelglatter Fahrbahn müssen Autofahrer damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer bereits durch einen geringen Fahrfehler die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren. Entsprechend sollte daher die eigene Fahrweise speziell durch Geschwindigkeit und Abstand angepasst werden, um Unfälle zu vermeiden – ansonsten droht eine Mithaftung, die zwischen 25 Prozent und 33 Prozent des Gesamtschadens liegen kann.
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 08.01.2009 aktualisiert am 08.01.2009
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