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Auf nächtlichen Straßen muss besonders vorsichtig gefahren werden. Das hat das Landgericht Köln jetzt in einem Urteil bekräftigt. In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer nachts auf den unbeleuchteten Anhänger eines wendenden Lkw geprallt.
Obwohl er sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten hatte und er nicht der Unfallverursacher war, wiesen ihm die Richter eine 25-prozentige Teilschuld zu. Der Autofahrer hätte seine Geschwindigkeit so an die Sichtverhältnisse anpassen müssen, dass er jederzeit innerhalb der überschaubaren Strecke hätte halten können.
Wer dies nicht tut, muss für einen Teil des Schadens aufkommen (LG Köln Az.: 29 O 112/09).
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 19.10.2010 aktualisiert am 19.10.2010
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