Recht: Bei Schaden durch Plakat haftet der Aufsteller

Löst sich zwei Tage nach einem heftigen Sturm durch eine Böe ein Plakat und beschädigt ein Fahrzeug, muss der Aufsteller den dadurch entstehenden Schaden ersetzen.

Laut ARAG wird die Verkehrssicherungspflicht des Plakataufstellers verletzt. Insbesondere nach einem außergewöhnlichen Naturereignis hat der Aufstellers nach einem Urteil des Landgerichts Bonn die Pflicht, eine gesonderte Kontrolle durchzuführen (LG Bonn. Az: 5 S 180/07).

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