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An Service-Tankstellen wird Autofahrern ein Großteil der Arbeit abgenommen. Die Mitarbeiter betanken das Fahrzeug und fahren es auf Wunsch auch in die Waschanlage. Entstehen dabei Schäden am Auto, muss der Tankstellenbetreiber dafür aufkommen. Dies hat das Landgericht München entschieden.
Im verhandelten Fall hatte die Klägerin ihr Cabriolet an einer entsprechenden Service-Tankstelle abgestellt. Der Tankwart sollte das Fahrzeug betanken und anschließend in die Waschanlage fahren. Beim Versuch, das Auto zur Wäsche zu fahren, verwechselte der Mitarbeiter der Tankstelle allerdings das Gaspedal mit der Bremse und fuhr frontal gegen eine Werbetafel. Den entstandenen Schaden wollte die Autobesitzerin daraufhin von der Tankstellenbetreiberin ersetzt haben, die die Zahlung allerdings verweigerte.
Laut dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) gaben die Richter der klagenden Autobesitzerin allerdings recht: Der Betreiber einer Service-Tankstelle muss für das Verschulden seines Tankwarts haften. Er ist für das Erbringen von Serviceleistungen zuständig und muss ausreichend qualifiziert sein, um seine Aufgaben zu erledigen. Dazu zählt mitunter auch die Bedienung von Kraftfahrzeugen. Denn die Kunden entsprechender Tankstellen dürfen einen entsprechenden Service erwarten. Daher muss die Tankstellenbetreiberin für den Schaden einstehen (LG München, Az. 13 S 5962/09).
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 17.05.2010 aktualisiert am 17.05.2010
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