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Bei Verkehrsunfällen im Kreuzungsbereich ist der Schuldige vor Gericht nicht immer eindeutig festzustellen. Wer bei Rot über die Ampel gefahren ist, wird selbst mit dem Einsatz von Unfallrekonstrukteuren häufig nicht klar.
Den Richtern bleibt dann nichts anderes übrig, als den entstandenen Schaden zwischen den am Unfall beteiligten Parteien zu teilen. So hat laut ARAG auch das Oberlandesgericht Celle kürzlich entschieden (OLG Celle, Az: 14 U 169/05).
geschrieben von mid/lex veröffentlicht am 31.05.2007 aktualisiert am 31.05.2007
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