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Ein erheblicher Mangel an einem Neuwagen berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Wann genau ein Mangel jedoch ausreichend schwerwiegend ist, führt immer wieder zum Streit zwischen Händler und Käufer. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung nun die Rechte des Kunden gestärkt.
In dem verhandelten Fall ging es um einen Mittelklassekombi, der unter anderem einen zunächst nicht näher bestimmbaren Fehler an der vorderen Achsaufhängung aufwies, der auch durch mehrmalige Nachbesserung nicht zu beheben war. Der Käufer erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag. In dem anschließenden Rechtsstreit klärte sich mit Hilfe eines Gutachters die Fehlerursache. Zudem stellte sich heraus, dass das Problem mit relativ geringem finanziellen Aufwand in den Griff zu bekommen wäre und es sich somit nicht um einen erheblichen Mangel handelte.
Der Händler verweigerte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag. Zu Unrecht, wie der BGH in letzter Instanz urteilte. Denn maßgelblich für das Recht auf Rückgabe ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Damals war der Fehler an der Achse jedoch noch nicht als vergleichsweise kleines Problem zu erkennen. (Az.: VIII ZR 139/09)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 15.06.2011 aktualisiert am 15.06.2011
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