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Bei Hochzeiten und Fußball-Weltmeisterschaften drücken deutsche Autofahrer ihre Freude gern durch Kolonnenfahrten aus. Doch ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Streng genommen müsste ein Autokorso als Veranstaltung angemeldet werden, erklärt Verkehrsrechtler und Rechtsanwalt Christian Demuth. In der Regel ist ein Korso jedoch nicht angemeldet und jeder Teilnehmer muss für sich selbst haften.
Theoretisch ist bereits das unnütze Hin- und Herfahren in einer geschlossenen Ortschaft untersagt und kann mit einem Bußgeld von 20 Euro bestraft werden. Auch das obligatorische Hupen kann mit Bußgeld geahndet werden, doch drücken die Polizisten dabei meist ein Auge zu.
Offiziell erlaubt sind hingegen Fahnen und Schals, insofern sie nicht die Sicht beeinträchtigen oder Passanten gefährden.
Verzichten sollten alle Korso-Teilnehmer allerdings darauf, sich aus dem Fenster zu lehnen. Auch ein zu geringer Abstand zum Vordermann erhöht das Unfallrisiko und sollte vermieden werden.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 25.05.2010 aktualisiert am 25.05.2010
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