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Beim Parken am Hang reicht es nicht aus, die Handbremse zu ziehen. Wer als Autofahrer auf einer abschüssigen Straße nicht zusätzlich den ersten Gang einlegt, handelt grob fahrlässig und riskiert den Schutz seiner Kaskoversicherung.
Falls das Fahrzeug von alleine ins Rollen kommt, muss er für den Schaden voll aufkommen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe jetzt in einem Urteil entschieden hat.
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer auf einer Straße mit einem Gefälle von rund zehn Prozent geparkt und nur die Handbremse gezogen. Der Wagen kam ins Rutschen und wurde beschädigt. Die Versicherung weigerte sich anschließend, für den Schaden aufzukommen. Das Gericht bestätigte die Ansicht der Versicherung.
Ein Sachverständiger hatte ausgesagt, dass im vorliegenden Fall das Einlegen des ersten Ganges notwendig gewesen wäre. Die Richter waren der Ansicht, dass die Gefahrensituation an einer abschüssigen Straße eine besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt erfordert hätte (Az: 19 U 127/06).
geschrieben von mid/lex veröffentlicht am 26.06.2007 aktualisiert am 26.06.2007
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