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Bei einem Rücktritt von einem Autokauf muss der Kunde dem Händler Schadensersatz zahlen. Einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge ist eine Klausel im Kaufvertrag gültig, nach der in solchen Fällen zehn Prozent des Kaufpreises fällig werden.
Sofern der Kunde aber nachweisen kann, dass dem Händler ein geringerer Schaden entstanden ist, muss er nur diesen begleichen.
In dem verhandelten Fall hatte ein Kundin bei einem Mainzer Autohändler einen Gebrauchtwagen gekauft, hatte es sich jedoch nach fünf Tage anders überlegt und ist vom Kauf zurückgetreten. Der Händler forderte daraufhin die in seinen Geschäftsbedingungen geforderten zehn Prozent als Schadenersatz und bekam vor Gericht Recht (Az.: VIII ZR 123/09).
geschrieben von auto.de/(hh/mid) veröffentlicht am 15.04.2010 aktualisiert am 15.04.2010
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