Recht: Billigautos dürfen Heulen und Pfeifen

Laute Fahrgeräusche sind in einem Billig-Auto kein Mangel. Der Käufer muss angesichts eines geringen Kaufpreises auch einen geringeren akustischen Komfort hinnehmen. Das hat das Landgericht Kiel nun entschieden.

Geklagt hatte die Käuferin eines Dacia Logan MCV. Bei dem knapp 14.000 Euro teuren Kleinwagen-Kombi der rumänischen Renault-Tochter sorgte die Servopumpe bei Betätigung der Lenkung regelmäßig für Pfeif- und Heulgeräusche. Da das Problem nicht zu beheben war und auch bei ersatzweise vorgeführten Modellen auftrat, verlangte die Käuferin ihr Geld zurück.

Das Urteil[foto id=“436529″ size=“small“ position=“right“]

Die Richter lehnten die Rückzahlung des Kaufpreises jedoch ab. Zwar könne ein Käufer auch bei einem preiswerten Auto die bei Fahrzeugen höherer Preisklassen übliche Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit erwarten, nicht jedoch den gleichen Komfort. Je günstiger ein Fahrzeug ist, desto mehr Abstriche seien zu machen. Eine Grenze bestehe an dem Punkt, an dem eine angenommene Mehrheit der Kunden wegen der Komforteinbußen auf einen Kauf verzichten würde. Diese Grenze sei aber hier nicht erreicht. (Az.: 12 O 277/11)

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