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Fotos aus dem Internet dürfen zum Personenabgleich durch die Polizei eingesetzt werden. Allerdings dürfen die Beamten nur öffentlich zugängliche Fotos zur Identifizierung von Verkehrssündern heranziehen, wie der ADAC berichtet.
Vor allem soziale Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ sind eine ausgiebige Quelle für die Identifizierung beispielsweise von Blitzerfotos. Benutzer von sozialen Plattformen sollten das beim Hochladen berücksichtigen.
Kommt es zu einem Streitfall vor Gericht, muss allerdings ein Gutachter darüber entscheiden, ob der Schuldige auf dem Blitzerbild identisch mit dem Foto aus dem Internet ist.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 14.10.2011 aktualisiert am 14.10.2011
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