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Radarwarner sind in Deutschland verboten. Ganz gleich ob als eigenständiges Gerät, als Programm in einem Navigationssystem oder als Applikation auf einem Smartphone.
Wie der ADAC berichtet, dürfen auch solche Geräte während der Fahrt nicht benutzt werden, die nur einen Point-of-Interest (POI) in Form einer Blitzanlage anzeigen. Bis zu 75 Euro und vier Punkte in Flensburg werden sonst fällig. Außerdem kann die Polizei spezielle Radarwarngeräte einziehen und auch vernichten.
Ebenfalls verboten ist das Suchen von Radarstandorten per Internet oder sozialen Netzwerke während der Fahrt. Dagegen dürfen Radiomeldungen über Blitzer gesendet und auch gehört werden. Auch das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer per Handzeichen ist erlaubt. Das Benutzen der Lichthupe ist aber wiederrum nicht gestattet und kostet zehn Euro Bußgeld.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 18.11.2011 aktualisiert am 18.11.2011
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