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Bei Dunkelheit dürfen Autofahrer nur so schnell fahren, dass sie noch innerhalb der von ihren Scheinwerfern ausgeleuchteten Strecke anhalten können. Missachten sie dieses Sichtfahrgebot, tragen die Fahrer nach Ansicht des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz bei einem daraus resultierenden Unfall eine Teilschuld.
In dem verhandelten Fall war eine 21-jährige Frau auf einen unbeleuchteten Pkw aufgefahren, der nach einem Unfall am linken Straßenrand zum Stehen gekommen war. Bei der anschließenden Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Halter des Unfallfahrzeuges hat das OLG die zuvor vom Landgericht verhängte Haftungsverteilung von 60 zu 40 zu Lasten der Klägerin bestätigt.
Die Fahrerin hätte nicht nur gegen das Sichtfahrgebot, sondern darüber hinaus auch gegen das allgemeine Sorgfaltsgebot verstoßen. Aufgrund des sich zuvor ereigneten Unfalls standen bereits mehrere Personen am rechten Fahrbahnrand. Durch ein kurzes Aufblenden hätte sich die Fahrerin über die Verkehrsverhältnisse und den Grund für die Ansammlung vergewissern müssen, so das Gericht (Az: 12 U 258/06).
geschrieben von mid/sas veröffentlicht am 17.07.2007 aktualisiert am 17.07.2007
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