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Ein „Fahrverbot auf Zeit“ will der Bundesrat als Strafmöglichkeit für alle Verbrechen im Strafgesetzbuch einführen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Länderkammer jetzt vorgelegt.
Damit sollen vor allem junge Täter abgeschreckt werden, Straftaten zu begehen. Der Führerscheinentzug ist auch eine Alternative zu einer Geldstrafe, die teilweise die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Straftäter übersteigt und einer Haftstrafe, die meist unangemessen hoch ist. Die Bundesregierung prüft nun diesen Entwurf.
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat diesen Vorschlag bereits kritisiert. Mit ihm lasse sich kein Straftäter abschrecken. Zudem sollte das Fahrverbot auf Verkehrsdelikte beschränkt bleiben.
geschrieben von mid/bp veröffentlicht am 17.04.2008 aktualisiert am 17.04.2008
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