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Dauerparker aufgepasst
Stellen Autofahrer ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum auf einem Parkplatz ab, müssen sie spätestens alle vier Tage kontrollieren, ob das Parken dort noch erlaubt ist. Denn Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe. Werden dort nach dem Abstellen des Autos Verbotsschilder aufgestellt, muss der Halter laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az. 5 K 444/14.NW) ein Bußgeld und auch etwaige Abschleppkosten zahlen.
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Die aufgestellten Schilder gelten nach Ansicht des Gerichts auch für den Kläger, obwohl er diese nie tatsächlich wahrgenommen habe. Warum das? Ein Dauerparkplatz begründet laut ARAG-Experten keinen sogenannten „Vertrauensschutz“ dahingehend, dass das Parken dort zeitlich unbegrenzt erlaubt bleibt. Oder anders: Der Halter darf sich nicht einfach darauf verlassen, dass die aktuelle Situation ewig anhält. Dieses Vertrauen gelte für drei Tage, am vierten Tage nach Aufstellen der Verbotsschilder allerdings endet es.
geschrieben von MID veröffentlicht am 26.03.2015 aktualisiert am 26.03.2015
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