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Die Schuld an einem Auffahrunfall trägt nicht zwangsläufig der Auffahrende. Vor Gericht gibt es zwar häufig den sogenannten Anscheinsbeweis, bei dem angenommen wird, dass der Hintermann durch zu hohe Geschwindigkeit und zu dichtes Auffahren auf notwendige Verkehrsmanöver des Vorausfahrenden nicht rechtzeitig reagieren konnte.
Das setzt jedoch voraus, dass beide Verkehrsteilnehmer bereits einige Zeit hintereinander gefahren sind. In einem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall war es aber so, dass sich das vermeintliche Opfer mit seinem Pkw erst kurz vor dem Unfall vor den anderen gesetzt hat und dadurch die tückische Verkehrssituation heraufbeschworen hatte.
Gerade darin kann dann die Unfallursache liegen (Az.: KG 12 U 194/06 – DAR 2008, 87).
geschrieben von (win/mid) veröffentlicht am 10.06.2008 aktualisiert am 10.06.2008
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