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Ein Dienstwagen ist eine schöne Sache. Er kann aber auch zum Streitobjekt werden. Denn wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, so erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen. Und zwar in dem Umfang, in dem dieser Dienstwagen eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw einspart, sagen die ARAG-Experten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im verhandelten Fall stritten zwei getrennt lebende Eheleute über Trennungsunterhalt. Dem unterhaltspflichtigen Ehemann steht ein von seinem Arbeitgeber finanziertes Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dieses setzt der Ehemann unter anderem zum Besuch der bei der Ehefrau lebenden Tochter ein. Das Fahrzeug wird mit einem Betrag von 236 Euro brutto auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen des Ehemanns einkommenserhöhend aufgeführt und dann als Nettobetrag vom Gesamtbruttoeinkommen abgezogen. Der Ehemann meint nun, dass ein Pkw-Vorteil bei der Berechnung des ihm monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens nicht zu berücksichtigen sei.
Das Gericht sieht den Pkw jedoch als einen monatlichen Nutzungsvorteil, der beim unterhaltspflichtigen Einkommen durchaus zu berücksichtigen sei. (Az.: 2 UF 216/12)
geschrieben von auto.de/(rlo/mid) veröffentlicht am 20.05.2014 aktualisiert am 20.05.2014
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