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Wer im Ausland wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt wird, kann in Deutschland mitunter erneut bestraft werden. Die deutsche Verfassung verbietet zwar grundsätzlich eine doppelte Bestrafung, allerdings gilt dieser Grundsatz nur für Verurteilungen innerhalb Deutschlands und gegenüber bestimmten Ländern wie unter anderem den EU-Mitgliedsstaaten, mit denen ein gesondertes Abkommen besteht.
Bei Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall in anderen Staaten oder Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss und einer Strafe durch das jeweilige Land kann also auch die deutsche Justiz tätig werden und ein (weiteres) Strafverfahren einleiten. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil bestätigt.
Im verhandelten Fall musste eine Frau aus Baden-Württemberg wegen Alkohols am Steuer in der Schweiz umgerechnet rund 400 Euro zahlen, außerdem erhielt sie ein zweimonatiges Fahrverbot in Liechtenstein und der Schweiz. Ein Jahr später verurteilte sie ein deutsches Gericht wegen desselben Delikts zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Euro und zu einem zweimonatigen, in Deutschland geltenden Fahrverbot. Eine solche Doppelbestrafung verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen Menschenrechtskonventionen, so die Richter (BvfG, Az. 2 BvR 38/06).
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 14.09.2009 aktualisiert am 14.09.2009
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Wer sich mit Alkohol ans Steuer setzt gehört bestraft, hart und unnachsichtig.
Wer Fahrerflucht begeht gehört bestraft, hart und unnachsichtig.
A L L E Straftaten im Straßenverkehr gehören bestraft, hart und unnachsichtig.
Dem Bürger an den Geldbeutel,Benzin 70% Steuer plus Märchensteuer,Kfz Steuer,Feinstaubplaketten,Abzockekästen hinter Hecken und in Mülltonnen,der Autofahrer ist der Depp der Nation.
Auf den Schornsteinen der Grossindustrie,der Flugzeuge und Schiffe,der deutschen Bundesbahn oder der Luftwaffe mit der unsere Volksverkäufer nach Malle zum Umweltgipfel fliegen habe ich noch keine Plakette gesehen,und Spritsteuer zahlen die auch nicht.
In den Aufsichtsratspöstchen werden abgewrackte Politiker aber mit steuerfreien Aufwandsentschädigunden im 4 ind 5 stelligen Bereich gestreichelt,dafür kostet ein kwh nun 40 Pfennige.
Na ja die doppelte Strafe für Autofahrer in diesen Land sollten wir als Beitrag für unsere armen Volksrzertreter auch noch hinnehmen
Die Bürger wehren sich auf Ihre Art,in ganz Deutschland wurden Radarkästen umgerissen mit Motorflexen oder Rohrabschneidern abgesägt,durchgeschossen,mit Teer übergossen und angezündet,die Ideen sind grenzenlos.
Erwischt wird fast keiner,es passiert meist in nebligen Herbstnächten,vermutlich gut vorbereitet ,ohne Spuren zu hinterlassen.
Wenn man mit anderen Abgezockten spricht merkt man dass der Hass grenzenlos ist und viele gerne mal abrechnen würden.
Natürlich sollte man solche Verbotenen Sachen nicht nachahmen,aber man kann den Verwaltungsapparat auch mit jurstischen Spielchen ,Fristen,Verfahrensfehlern u.s.w. austricksen und beschäftigen.Dann rentiert sich Das für Die jedenfalls nicht mehr,aus ca.50% der Verfahren haben wir uns mit Spielchen und Tricks rauswinden können.
Ein ausgebuffter Anwalt im Freundeskreis oder wenigstens eine Rechtschutzversicherung sollte man aber dazu schon haben,es kann auch mal schief gehen und teuer werden,manchmal wiehert der Amtsschimmel doch.
Bei den meisten Geschwindigkeitsmessungen.insbesondere bei den Privaten ´Messern´ geht es nur ums Abzocken und da muss man die finazielle Grundlage bekämpfen.
Schriftverkehrsspielchen verursachen Zeoit und Kosten und lähmen den Abzockeapparat.
Den Gegenverkehr warnen und Radiosender anrufen schädigt dren Finanzertrag und nur drum geht es den Kommunen.
Jede versäumte Frist oder Juristischer Fehler kostet Geld und gibt vom Vorgesetzten eine drauf.
Man sollt aber eunen Juristen im Freundeskreis oder wenigstens eine Rechtschutzversicherung haben um mit Denen die Spielchen zu treiben
ungerechte und korrupte deutsche Politiker lassen soetwas zu,das verstehe wer wolle
He ihr Pappnasen………lest euch diesen Artikel mal genauer durch:
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Zitat:….
Bei Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall in anderen Staaten oder Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss und einer Strafe durch das jeweilige Land kann also auch die deutsche Justiz tätig werden und ein (weiteres) Strafverfahren einleiten. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil bestätigt.
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Wenn jemand Fahrerflucht begeht, oder gar unter Alkohol mit dem Auto fährt, ist diese Doppelbestrafung doch wohl angebracht……Eigentlich ist diese Strafe noch viel zu niedrig. Bei solchen Straftaten sollte der Führerschein sofort für 5 Jahre eingezogen werden…..Ich wüßte mal gerne was ihr schreiben würdet, wenn durch solche Hirnis euer Kind angefahren wird……Hier auch noch die berufliche Existenz vorschieben ist doch das Hirnverbranteste was es gibt….Macht euch mal Gedanken was ihr da überhaupt vom Stapel gelassen habt…..In Japan zum Beispiel wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wird, gehts sofort ab in den Knast. Und das für 5 Jahre.
Es ist schon unbeschreiblich was ihr hier schreibt.
Wenn jemand sich mit Alkohol ans Steuer setzt, dann ist das das Gleiche als wenn ihr einem Betrunkenen eine Waffe in die Hand drückt.
Unglaublich was hier nso alles schreiben darf.
Jogi
Da stehen die Haare zu Berge:
Eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland, die ein wechselseitiges Verbot des ne bis in idem regelte, gab es derzeit nicht. Ein im Oktober 2004 geschlossenes Assoziierungsabkommen der Schweiz mit der Europäischen Union, nach dem Art. 54 SDÜ im Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten zur Schweiz gelten solle, sei damals ebenfalls noch nicht in Kraft getreten…
Kann das denn überhaupr eine Rolle spielen, wenn Grundgesetz und Menschenrechtskonventionen über alles gehen??
Weiterhin spannend ist die Frage, woher die deutschen Behörden von der Tat in der Schweiz erfahren haben, das wird nicht mitgeteilt!
Typisch deutsch !! Während bei Gewaltstraftätern, wenn z.B. ein Staaatsanwalt sträflich Termine verstreichen lässt, die eine Bestrafung eines Vergewaltigers
unmöglich machen, dann ist das "ganz normal" ! Wenn dann aber jemand wegen ein- und desselben Delikts, das in keiner Relation zu solchen "wirklichen und gewollt herbeigeführten Straftaten" steht begeht, dann lässt man ihn die volle Härte des Gesetzes spüren. Welch ein Armutszeugnis in einem "angeblich" doch sooo gerechten Land !?!?
Na endlich wird man mal wieder vorgeführt ! Da ja jeder Kinderschänder,S-Bahnprügler,Vergewaltiger und Steuersünder der Oberklasse mehr Nachsicht vom Gesetzesgeber erwarten darf,als der uneinsichtige schwer belehrbare und daueragresive deutsche Autofahrer,sollte man mal darüber nachdenken ,was man der Melkkuh der Nation (wir Autofahrer) noch an Paragraphen auferlegen kann,um das Staatssäckele zu füllen ! Private Schicksale wie Arbeitsplatz und Mobilitätsverlust sind zweitrangig bzw.null und nichtig! Wer dies für gute Politik hält,der hat auch sicherlich jetzt schon sein Kreuzchen für die Bundestagswahl gemacht ! Major-Tom
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Gast auto.de
September 15, 2009 um 9:03 am UhrKomisch. Ich hab noch nie gehört, dass jemand wegen NICHT-Alkohol am Steuer, NICHT-unerlaubtes Schnellfahren, NICHT-Begehung einer Unfallfahrerflucht, NICHT-Mißachtung eines roten Signallichtes bestraft wurde.
Wenn dann einer WEGEN Alkohol am Steurer, WEGEN-unerlaubtes Schnellfahren, WEGEN-Begehung einer Unfallfahrerflucht, WEGEN-Mißachtung eines roten Signallichtes bestraft wird soll er den MUND HALTEN und sich DAMIT ABFINDEN. Oder noch besser ER SOLLS HALT NICHT TUN!!!