Recht: Doppelte Bestrafung nach Verkehrssünde im Ausland möglich

Wer im Ausland wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt wird, kann in Deutschland mitunter erneut bestraft werden. Die deutsche Verfassung verbietet zwar grundsätzlich eine doppelte Bestrafung, allerdings gilt dieser Grundsatz nur für Verurteilungen innerhalb Deutschlands und gegenüber bestimmten Ländern wie unter anderem den EU-Mitgliedsstaaten, mit denen ein gesondertes Abkommen besteht.

Bei Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall in anderen Staaten oder Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss und einer Strafe durch das jeweilige Land kann also auch die deutsche Justiz tätig werden und ein (weiteres) Strafverfahren einleiten. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil bestätigt.

Im verhandelten Fall musste eine Frau aus Baden-Württemberg wegen Alkohols am Steuer in der Schweiz umgerechnet rund 400 Euro zahlen, außerdem erhielt sie ein zweimonatiges Fahrverbot in Liechtenstein und der Schweiz. Ein Jahr später verurteilte sie ein deutsches Gericht wegen desselben Delikts zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Euro und zu einem zweimonatigen, in Deutschland geltenden Fahrverbot. Eine solche Doppelbestrafung verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen Menschenrechtskonventionen, so die Richter (BvfG, Az. 2 BvR 38/06).

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Gast auto.de

September 15, 2009 um 12:40 pm Uhr

Vielleicht ist es gar keine Doppelbestrafung, sonden einfach höherer Strafmaß, bei dem die bereits bezahlte Strafe im Ausland sowohl als Geständnis als auch als ein Teil der Geldbuße angerechnet wurde. Denn es steht zumindest nicht drin, dass die betreffende Person im Ausland zu einer Strafe verurteilt wurde. Auch Fahr-Verbot ist keine Strafe sondern vielmehr wohl eine administrative Maßnahme.

Gast auto.de

September 15, 2009 um 12:28 pm Uhr

Die Schwachköpfe sind sicher vom Amt und verteidigen ihre Pfründe.
Hoffentlich kriegen die sehr bald mal heisse Stühle.
Wir bezahlen Die das Sie uns das Leben schwer machen und uns abkassieren.
Viele sitzen faul in Ihren Amtsstuben ,surfen,telefonieren mit der Freundin und törnen sich damit an Bürger fertig zu machen.Zeit dass wir den Spiess umdrehen.
Mit 50 gehen Sie dann in Frühpension und spionieren als GEZler andere aus ,sind ja schon geschulte Profis.
Irgendwann ist es zuviel,dann werden alte Rechnungen beglichen UND ES IST DANN AUCH MAL ZEIT SICH BEI EINIGEN BESONDERS NETTEN STAATSDIENERN PERSÖNLICH FÜR DIE HILFSBEREITSCHAFT ZU BEDANKEN

Gast auto.de

September 15, 2009 um 11:56 am Uhr

Doppelbestrafung ist Unsinn. Wer in den USA hingerichtet wurde, der sollte nicht auch noch in Deutschland lebenslänglich bekommen.

Gast auto.de

September 15, 2009 um 11:39 am Uhr

Ist halt Beamtendiktatur! Was soll man machen? Die Franzosen haben’s vorgemacht – die Kravallen gegen Beamte. Wenn es so weiter läuft, fängt es auch bei uns an. Es ist nur eine Frage der Zeit. Falsch ist sich mit Staatssoldaten anzulegen – bringt nichts – nur ein paar Festnahmen. Die Gebäude müssen angegriffen werden – dann haben die kein "Arbeitsplatz" mehr und die Akten sind weg. Wichtig: Aber man sollte grundsätzlich keine negativen Gedanken pflegen. Aus der Physik wissen wir, dass die Energie nicht verschwindet, sondern immer umgewandelt wird. Das gilt auch für den Staat und deren V…..r!

Gast auto.de

September 15, 2009 um 10:22 am Uhr

Alles klar!!!!!!!! Was würde der arme jämmerliche Staat nur machen ,wenn es keine Kraftfahrer gäbe??????Die Doppelbestrafung ist eine bodenlose Schweinerei und dafür müssen noch Gerichte bemüht werden, wo andere Straftaten für Jahre zurückgestellt werden, weil es nicht genügend Richter gibt.
Wer denkt sich nur so etwas aus?

Gast auto.de

September 15, 2009 um 10:15 am Uhr

Recht hat nichts mit Gerecht zu tun. 3 Man in einem Raum: Der eine bin ich, der andere hat eine Vollmeise und ein schwarzes Kleid, der andere ebenfalls, gerdade aus ein Verbrecher links ein Verbrecher. Gibts das? Ja das gibts

Gast auto.de

September 15, 2009 um 10:14 am Uhr

Also man kann sicherlich geteilter Meinung darüber sein, ob die höhen der Strafen angemessen sind. Aber eine Regelung wonach man für Straftaten innerhalb Deutschlands nicht zweimal verurteilt werden darf, wird ja seine Begründung haben. Überall werden Grenzen aufgebrochen und überall wird nach Vereinheitlichung geschriehen, so das immer mehr Bestimmungen Europaweit gelten sollen. Aber in diesem Fall, bei dem sich eine Möglichkeit ergibt, doppelt abzukassieren, sollen gefälligst die Grenzen erhalten bleiben. Also das ist wirklich ein Ding der Unmöglichkeit. Strafen und Strafmaße muss es geben, aber mit welcher Rechtfertigung darf es zu einer Doppelbestrafung kommen?

Gast auto.de

September 15, 2009 um 9:51 am Uhr

Da gibt es ein paar Schwachköpfe, die verteidigen in ihren Kommentaren diese Ungerechtigkeit auch noch. Aber wahrscheinlich haben sie einfach nicht kapiert, was Doppelbestrafung bedeutet.
Das Schlimmste ist aber, daß sich Richter, die es besser wissen müßten, vor den politischen Karren spannen lassen und gemeinsam mit den Politikern die Bürger ausrauben.
Traurige Justizposse, kein Wunder, wenn das Vertrauen in Justiz und Staat gleichermaßen verloren geht!

Gast auto.de

September 15, 2009 um 9:50 am Uhr

DA sehen wir wieder mal wie erneut die Verfassung verbogen wird. Wer einmal bestraft ist hat seine Strafe und hat damit gebüsst. Zweimal bestrafen zumal wenn die Straftat nicht im Rechsraum der dt. Justiz begangen wurde geht doch unsere Richter gar nichts an, ausserem wurde der jenige schon bestraft. Wo soll das enden??? Vielleicht so: Man fährt über Deutschland Österreich die Schweiz nach Italien, in der Schweiz machen wir was falsch und bekommen ein Knöllchen von Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien. Dann hätten wir 4x lustig den Staatssäckel gefüllt.
Es wird langsam Zeit etwas zu tun. Im Mittelalter gab es Aufstände weil die Bauern den 10ten Teil abgeben mussten, heute geben wir ohne großes Murren schon mehr als 50% ab.
Bis denn mal

Gast auto.de

September 15, 2009 um 9:17 am Uhr

Im Mittelalter gab es mal Raubritter und Wegezöllner,der Fürst bekam den Zehnt.
Überlegt mal genau wieviel % eures Einkommen ihr mit wechen Methoden und neuen Steuererfindungen und eben solchen Machenschaften abgenommen bekommt.
Eine Werkstattstunde bei Daimler oder VW kostet in vielen Betrieben über 100 Euro,am Öl und den Ersatzteilen zwischen 200 und 400 % Aufschlag auf die Einkaufspreise,wielange müsst ihr arbeiten um nach Steuer,Sozialversicherung.Krankenkasse Lebenshaltungskosten,Kfz Steuer,Benzin und Märchensteuer ,euch eine Stunde des Kfz Kollegen kaufen zu Können??
Der Zehnt war da richtig billig
Und es reicht jetzt-wenn wir wir das weiter erdulden bleibt uns arbeitenden Bürgern bald noch nicht mal der Zehnt übrig,dafür bekommt die Bank und Politikmafia Millarden in den A….. geschoben obwohl sie nur Mist gebaut haben.
Und dann werden wir auch noch doppelt bestraft-vielen Dank-es ist bald Wahl-geht und rechnet ab.

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