Recht: Durstiger Neuwagen – Geld zurück bei Mehrverbrauch

Ein zu hoher Kraftstoffverbrauch bei einem Neuwagen kann zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen. Das hat das Landgericht Bochum nun entschieden. Geklagt hatte der Käufer eines Renault Scénic.

Der Kompaktvan sollte laut Herstellervorgaben zwischen sechs und zehn Litern Kraftstoff auf 100 Kilometern benötigen. In der Praxis genehmigte sich das Auto jedoch 12,5 Liter. Zudem stellte ein Gutachter fest, dass der Renault auch unter Laborbedingungen 12 bis 14 Prozent mehr verbrauchte als angegeben. Das Gericht wertete das laut ADAC als „erheblichen Sachmangel“. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Händler Berufung eingelegt hat. (Az.: I-4 0 250/10)

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