Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Ein zu hoher Kraftstoffverbrauch bei einem Neuwagen kann zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen. Das hat das Landgericht Bochum nun entschieden. Geklagt hatte der Käufer eines Renault Scénic.
Der Kompaktvan sollte laut Herstellervorgaben zwischen sechs und zehn Litern Kraftstoff auf 100 Kilometern benötigen. In der Praxis genehmigte sich das Auto jedoch 12,5 Liter. Zudem stellte ein Gutachter fest, dass der Renault auch unter Laborbedingungen 12 bis 14 Prozent mehr verbrauchte als angegeben. Das Gericht wertete das laut ADAC als „erheblichen Sachmangel“. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Händler Berufung eingelegt hat. (Az.: I-4 0 250/10)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 10.07.2012 aktualisiert am 10.07.2012
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.