Recht: E10-Beratung in der Werkstatt unbedingt dokumentieren

Die Probleme mit dem Bio-Kraftstoff nehmen kein Ende. Es heißt, dass es generell zu Problemen bei der E10-Nutzung mit Zweitaktmotoren kommen kann und außerdem warnen Hersteller vor erhöhtem Verschleiß durch E10, selbst bei für den Verbrauch offiziell freigegebenen Viertaktmotoren. Nun rät der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe e.V. (ZDK) Autohäusern und Werkstätten, jedes E10-Beratungsgespräch mit Kunden zu dokumentieren. Denn Kfz-Betriebe haben nur dann Rechtssicherheit, wenn Sie im Rahmen ihrer Beratung ausdrücklich auf die DAT-Verträglichkeitsliste verweisen.

Tipps an die Kfz-Betriebe

Vermeiden Sie eigene Zusagen, vermitteln Sie dem Verbraucher lediglich die Ihnen vorliegenden Informationen des Herstellers oder Importeurs. Dies kann anhand der DAT-Liste erfolgen, deren Angaben wurden beim „Benzingipfel” vor rund zwei Wochen von den Herstellern und Importeuren für „rechtsverbindlich” erklärt. Damit ist die Haftung für die Richtigkeit der Informationen aus der DAT-Liste bestätigt worden.

{VOTING}So empfiehlt der ZDK, dass gemeinsam mit dem Kunden ein Haftungsausschluss formuliert wird, insbesondere bei einer schriftlichen Auskunft. Die Werkstätten und Autohäuser können sich somit auf die Richtigkeit der Herstellerangaben verlassen.

Mazda macht es vor. Der Automobilhersteller erstellt seinen Kunden eine offizielle Bescheinigung für alle Modelle mit E10-Verträglichkeit. Nach einem kurzen Fahrzeugcheck beim Händler bekommen alle Autobesitzer ein solches Dokument ausgehändigt.

Die DAT-Liste wird regelmäßig aktualisiert. Die aktuellste Liste der E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen finden Sie hier.

Ihre Meinung zu E10-Beratung im Kfz-Betrieb

Wie helfen Sie verunsicherten E10-Kunden weiter? Lassen Sie uns und unseren Lesern wissen, wie Sie mit der aktuellen Situation in Ihrem Unternehmen umgehen.

 

 

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Gast auto.de

März 25, 2011 um 10:50 am Uhr

Eine Dokumentierung einer Werkstattberatung hinsichtlich der Eignung des E10-Sprits könnte zwar hilfreich sein, jedoch bei unserer widerlichen Rechtsauslegung dürfte es in einem Schadensfall wohl am fehlenden Zusammenhang, der sogenannten Kausalität scheitern, mit welcher jeder Gegenwanwalt und Richter einen Anspruch abweisen wird. Deshalb ist dieses ganze Prozedere m.E. von vorn herein zum Scheitern verurteilt und das Volk muß wie immer die unqualifizierten Handlungen unserer Oberen "auslöffeln"!

Gast auto.de

März 24, 2011 um 8:24 pm Uhr

Für mich ist das was die Regierung mit uns veranstaltet – man nennt es im Deutschen Recht – Nötigung !
Solchen Sprit oder auch Gülle,der der Umwelt nichts gutes tut,den Menschen aufzuzwingen ist unverantwortlich,nirgendwo kann man normales Super mehr bekommen,statt dessen wird man wieder genötigt das teure Super Plus zu tanken,das geht doch nicht mit rechten Dingen zu,ist man da oben zu feige Fehler einzugestehen,will man so seine Macht dem Untertan zeigen !!!

Gast auto.de

März 24, 2011 um 1:44 pm Uhr

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht wie ein Kunde beweisen soll, dass der Motorschaden durch die Nutzung von E10 Kraftstoff entstanden ist?
Bei meinem Motorrad, Bj 1992, kommt jedenfalls nie E10 in den Tank.
Egal was mir der Hersteller sagen oder gar schriftlich geben würde.
Ganz abgesehen davon, wo kommt denn der Bioanteil her?
E10 statt Reis? E10 statt Urwälder? Wie sieht denn die Ökobilanz aus, wenn man das von den Tankern für den Transport verbrannte Schweröl mit einbezieht, genauso wie alle weiteren Umweltbelastenden Faktoren für die Herstellung und den Transport?

Gast auto.de

März 22, 2011 um 9:49 am Uhr

Endlich ein Automobilhersteller der handelt. Denn solange die Hersteller keine Garantien dafür übernehmen, dass Schäden durch E10 problemlos anerkannt werden, wird der Autofahrer E10 meiden. Und da können wir Händler auch nichts dran machen.

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