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Auch Blaulicht und Sirene entbinden nicht immer von der Verantwortung für einen Unfall. Fährt ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr oder Polizei zu schnell in eine Kreuzung ein, kann der Fahrer haftbar gemacht werden, wie das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden hat.
Im verhandelten Fall war ein Feuerwehrfahrzeug im Einsatz auf einer Kreuzung mit dem Pkw einer Autofahrerin kollidiert. In erster Instanz wies das Landgericht die Schuld mit Hinweis auf die Sonderrechte von Einsatzfahrzeugen allein der Frau zu.
Mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h bei der Einfahrt in die Kreuzung sei das Feuerwehrfahrzeug zu schnell gewesen, heißt es laut Deutschem Anwaltverein in dem Urteil. Weil der Einsatzwagen für die Autofahrerin jedoch mindestens sieben Sekunden sichtbar gewesen ist, teilten die Richter die Schuld zwischen beiden Parteien zu je 50 Prozent (Az.: 2 U 13/09).
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 26.04.2011 aktualisiert am 26.04.2011
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Gast auto.de
Mai 20, 2011 um 11:57 am UhrMan ist also als Einsatzfahrer immer mit einem Bein im Knast.
Egal wie man es dreht.
Da wundert es dann nicht mehr, wenn noch mehr Menschen sterben weil die Feuerwehr nicht mehr rechtzeitig kommt.