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Wenn ein Lkw auf der Autobahn zum Überholen ansetzt, kann das dauern. Ein Bußgeld für dieses „Elefantenrennen“ wegen Behinderung des nachfolgenden Verkehrs droht bereits nach 45 Sekunden.
Sollte ein Lkw nach dieser Zeitspanne einen anderen Brummi auf einer zweispurigen Autobahn noch nicht überholt haben, droht dem Fahrer ein Bußgeld von 80 Euro.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Damit haben die Richter die vage Formulierung in der Straßenverkehrsordnung konkretisiert, die lediglich von der Notwendigkeit einer „höheren Geschwindigkeit“ des Überholenden spricht (OLG Hamm, Az.: 4 Ss Owi 629/08).
geschrieben von (hh/mid) veröffentlicht am 16.06.2009 aktualisiert am 16.06.2009
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Gast auto.de
August 15, 2009 um 3:18 pm UhrMann sollte dabei nicht nur alleine die Brummifahrer zur Kasse bitten. Wie ist es denn mit den langsamfahrenden PKW`s, die neben den LKW`s daherschleichen.