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Mit einem Elektromotor am Fahrrad fällt der Tritt in die Pedale bedeutend leichter. Wer sich ein entsprechendes Zweirad kauft, muss aber die rechtliche Definition der verschiedenen Rädertypen beachten.
Darauf weist nun die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Die sogenannten „Pedelecs“ unterstützen den Fahrer durch einen Elektromotor beim Treten. Sie sind rechtlich betrachtet Fahrräder und obliegen in Deutschland keinerlei Pflichten bezüglich Zulassung, Führerschein oder dem Tragen eines Helmes. Käufer können sie also wie ein klassisches Zweirad benutzen.
Anders sieht es mit reinen Elektrofahrrädern, den sogenannten E-Bikes, aus. Bei ihnen übernimmt der Motor den Antrieb vollständig, Treten ist nicht mehr notwendig. Sie sind in der Regel zudem schneller als Pedelecs. Rechtlich gesehen sind sie ein (Leicht-)Mofa. Nutzer müssen daher während der Fahrt einen Helm tragen und einen gültigen Führerschein besitzen.
Außerdem sind die E-Bikes wie Mofas versicherungspflichtig und müssen beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden.
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 03.11.2009 aktualisiert am 03.11.2009
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