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Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ein Mitarbeiter aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls ausfällt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Wer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall krank geschrieben wird, hat keinen Verdienstausfall, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, im Krankheitsfall den Lohn weiter zu zahlen.
Im entschiedenen Fall führte der Arbeitgeber vor Gericht an, wegen unfallbedingten Ausfalles seines Angestellten habe er für fast einen Monat einen Ersatzmann einstellen müssen. Diese Kosten verlangte er ersetzt. Der BGH verneinte dies. Anders als bei dem kraft Gesetzes übergegangenen Lohnfortzahlungsanspruch behaupte hier die Firma einen eigenen Schaden und einen eigenen Schadensersatzanspruch.
Das setzte nach Ansicht der Richter aber voraus, dass der Verkehrsunfall als eine gegen die Firma gerichtete Handlung zu bewerten sei. Zwar gibt es so genannte „Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb „. Allein die Tatsache, dass das Unfallopfer bei der Firma beschäftigt sei, stelle aber keinerlei Bezug des Verkehrsverstoßes zu dieser her.
Mangels entsprechender Verbindung zwischen schädigender Handlung und Arbeitgeber scheidet der geltend gemachte Anspruch aus (BGH Urteil VI ZR 210/07// ZfS 2009,32).
geschrieben von auto.de/(win/mid) veröffentlicht am 21.12.2009 aktualisiert am 21.12.2009
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