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Ein um rund acht Prozent erhöhter Kraftstoffverbrauch bei einem Neuwagen ist kein Mangel, der zur Rückgabe des Autos berechtigt. Das hat das Landgericht Essen in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.
Im verhandelten Fall ging es um einen neu erworbenen Ford Fiesta, der laut Bedienungsanleitung 6,1 Liter Benzin verbrauchen sollte. Der tatsächliche Verbrauch lag laut einem Gutachten jedoch bei 6,6 Litern und damit um 8,2 Prozent über der Herstellerangabe. Der Käufer verlangte daher vom Händler die Rücknahme des Autos.
Ohne Erfolg, denn die Differenz von tatsächlichem Verbrauch und Herstellerangaben sei nicht erheblich genug, um eine Rückgabe zu rechtfertigen, so die Richter (LG Essen, Az.: 3 O 313/07 SVR 2008,300). Michael Winterscheidt/mid
geschrieben von (win/mid) veröffentlicht am 18.09.2008 aktualisiert am 18.09.2008
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