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Ein erhöhter Kraftstoffverbrauch bei einem neuen Fahrzeug ist kein Sachmangel, solange die Angaben des Herstellers um weniger als zehn Prozent übertroffen werden. Der Käufer kann deshalb nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden.
Im verhandelten Fall hatte der Mehrverbrauch des Wagens im Durchschnitt aller Fahrzyklen sechs Prozent betragen. Die Richter sahen in der Abweichung um weniger als zehn Prozent lediglich eine „unerhebliche“ Pflichtverletzung des Verkäufers. Eine Unerheblichkeit schließt einen Rücktritt vom Kaufvertrag aus (BGH, Az: VIII ZR 19/05).
mid/lex
geschrieben von veröffentlicht am 04.07.2007 aktualisiert am 04.07.2007
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