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Auch eine Trunkenheitsfahrt im Elektro-Rollstuhl kann zu einem Fahrverbot führen. Das hat nun das Amtsgericht Löbau im Fall eines stark alkoholisierten Gehbehinderten entschieden, bei dem die Polizei ein Blutalkoholgehalt von 1,66 Promille festgestellt hatte.
Bei einem elektrisch betriebenen Rollstuhl handelt es sich laut Gericht um ein Fahrzeug im Sinne des Strafgesetzbuches, das auf Rädern im Straßenverkehr bewegt wird. Während bei Autos die absolute Fahruntüchtigkeit bereits bei 1,1 Promille angesetzt wird, gilt für Fahrräder 1,6 Promille. Diesen Wert hat der Richter auch auf den Rollstuhl übertragen. Der Betroffene wurde daher laut ADAC wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt.
Zusätzlich wurde ihm für drei Monate verboten, Kraftfahrzeuge jeglicher Art im Straßenverkehr zu bewegen. Berücksichtigt wurde dabei, dass er noch einen handbetriebenen Rollstuhl besitzt und deshalb eine ausreichende Mobilität gewährleistet ist (AG Löbau, Az: 5 Ds 430 Js 17736/06).
geschrieben von (win/mid) veröffentlicht am 03.09.2008 aktualisiert am 03.09.2008
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