Recht: Fahrzeugdiebstahl – Papiere im Auto erhöhen nicht das Diebstahlrisiko

Belässt der Autofahrer seine Fahrzeugpapiere im Auto, trägt er damit nicht automatisch zu einem erhöhten Diebstahlrisiko bei. Nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamm ist kaum anzunehmen, dass ein von außen nicht sichtbar im Wagen zurück gelassener Fahrzeugschein einen Gelegenheitsdieb motiviert, mit dem überraschend vorgefundenen Dokument auch den ganzen Wagen zu entwenden.

Im verhandelten Fall hatte sich eine Versicherung, die ein gestohlenes Auto ersetzen sollte, darauf berufen, der Halter habe die Diebstahlsgefahr fahrlässig erhöht, indem er den Fahrzeugschein im Auto deponierte. Das Gericht war anderer Meinung. Nur weil der Besitz der Zulassungsbescheinigung das Wegschaffen und Veräußern des Fahrzeugs erleichtere, könne man nicht von einer Gefahrerhöhung ausgehen.

Urteilsbegründung

Der spontane Diebstahl eines kompletten Fahrzeugs bringt für den Täter ein erhebliches zusätzliches Risiko mit sich. Das werde von Dieben erfahrungsgemäß nicht eingegangen, die typischerweise aufs „schnelle Geld“, aber nicht auf die komplizierte Verwertung eines gestohlenen Fahrzeugs aus sind. „Zumal im konkreten Fall unstreitig außer dem Bestohlenen und seiner nicht als Diebin in Frage kommenden Freundin kein Dritter von der Aufbewahrung der Papiere wusste und so zum Diebstahl des Fahrzeugs ermuntert werden konnte“, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der Deutschen Antwaltshotline. (Az. 20 U 226/12)

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