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Wer seinen Fahrzeugschein im Auto lagert, handelt nicht grob fahrlässig. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg nun entschieden. Solange die Papiere nicht von außen sichtbar sind, erhöhen sie die Gefahr eines Diebstahls in den Augen der Richter nicht.
Zudem sei der Vorteil eines gestohlenen Fahrzeugscheins in kriminellen Händen eher gering. Denn sobald das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist, ist der Schein als Legitimationspapier für die Diebe nutzlos. Auch der Grenzübertritt in Nicht-Schengen-Staaten ist mit seiner Hilfe nicht möglich (OLG Oldenburg, Az.: 5 U 153/09).
geschrieben von auto.de/(hh/mid) veröffentlicht am 20.07.2010 aktualisiert am 20.07.2010
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