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Falsch zu parken, das ist für viele Autofahrer eher ein Kavaliersdelikt. Über die Kosten eines „Knöllchens“ oder im schlimmeren Fall für das Abschleppen hinaus, kann das falsche Abstellen eines Fahrzeugs aber auch richtig teuer werden.
Wer sein Auto zum Beispiel näher als die erlaubten fünf Meter an Kreuzungen und Einmündungen parkt und dabei vielleicht sogar noch ein Stoppschild verdeckt, erhält bei einem Unfall eine Mitschuld zugesprochen, selbst wenn das Fahrzeug nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt (OLG Karlsruhe, AZ 10 U 117/83). Auch wer in zweiter Reihe parkt und den Verkehr dadurch behindert oder zum Ausweichen zwingt, trägt im Falle einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug eine Mitschuld (OLG Hamm, AZ U 164/89).
Nach gängiger Rechtssprechung beträgt die Mitschuld in solchen Fällen laut der HUK-Coburg mindestens 25 Prozent, in Einzelfällen liegt sie auch noch höher. Und das kann je nach Unfallschwere dann richtig ins Geld gehen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 11.01.2012 aktualisiert am 11.01.2012
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