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Falschparken kann teuer werden. Wer sein Auto verkehrsbehindernd abstellt, trägt laut ARAG ein Mitverschulden, falls ein anderer Wagen in das Fahrzeug hinein rauscht.
Das Landgericht München hat einem Taxifahrer in einem solchen Fall eine Mitschuld von 25 Prozent zugewiesen. Er hatte sein Taxi auf einem reinen Bushalteplatz abgestellt, woraufhin das Fahrzeug von einem vorbeifahrenden Bus beim Rangieren touchiert worden war (Az: 19 S 18691/05).
geschrieben von mid/lex veröffentlicht am 15.05.2007 aktualisiert am 15.05.2007
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