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Wer unter erheblichem Alkoholeinfluss einen
Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht, muss selbst dann mit einer
Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen, wenn er bisher noch nicht
vorbestraft ist. Damit bestätigt das Oberlandesgericht Stuttgart in einer
kürzlich erlassenen Entscheidung das Urteil des Vorgerichtes.
Im entschiedenen Fall hatte ein bis dahin unbescholtener Zwischenhändler
von Einrichtungsgegenständen für Gastronomiebetriebe mit seinem Firmenlaster
einen Verkehrsunfall verursacht. Er hatte mit 1,65 Promille Alkohol im Blut
die Gewalt über seinen Laster verloren, war auf die Gegenfahrbahn geraten
und dort mit einem anderen Pkw frontal kollidiert. Der 31-jährige Fahrer kam
ums Leben.
Das Gericht hielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten
ohne Bewährung für angemessen, die dem Fahrer trotz der Schwere der Tat und
der Unfallfolgen zu hoch erschien. Anders das OLG Stuttgart. Dieses warf dem
Mann als unverantwortlich vor, sich nach dem Genuss von mehr als einem Liter
Rotwein noch ans Steuer eines Lastwagens gesetzt zu haben. Damit muss
praktisch auch in Kauf genommen werden, dass die Freiheitsstrafe
existenzbedrohend sein kann und längere Zeit dadurch kein Beitrag mehr zum
Lebensunterhalt der Familie des Täters geleistet werden kann (OLG Stuttgart,
1 Ss 236/06, SVR 2006, VIII)
mid
geschrieben von veröffentlicht am 10.11.2006 aktualisiert am 10.11.2006
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