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Wer sich während der Fahrt eine Freisprecheinrichtung ans Ohr hält, muss nicht mit einem Bußgeld rechnen. Ein Autofahrer hatte wegen Problemen mit der Verbindung beim Stopp an einer roten Ampel die Freisprecheinrichtung seines Pkw in die Hand genommen und ans Ohr gehalten.
Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn nach Angaben des Deutschen Anwaltsverein (DAV) daraufhin zu einem Bußgeld. Als der Beschuldigte vor dem Oberlandesgericht Bamberg Berufung einlegte, wurde dieser stattgegeben. Nach Ansicht der Richter sei eine Freisprechanlage kein Mobiltelefon und auch nicht damit gleichzusetzen.
Der Gesetzgeber verbiete lediglich das Benutzen eines Handys, was unter anderem auf die Ablenkung durch das Bedienen von Tasten und zahlreichen Funktionen zurückzuführen sei. Eine Freisprechanlage könne jedoch nicht wie ein Handy benutzt werden (OLG Bamberg, Az: 3 Ss Owi 744/07).
geschrieben von (sas/mid) veröffentlicht am 16.07.2008 aktualisiert am 16.07.2008
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