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Führerschein-Entzug
Im dichten Straßenverkehr müssen Autofahrer einen kühlen Kopf bewahren, um sicher unterwegs zu sein. Wird ein Fahrer dagegen besonders aggressiv oder sogar gewalttätig gegenüber Anderen, muss er nicht nur mit einer Strafanzeige, sondern auch mit dem Verlust seines Führerscheins rechnen. Das hat nun der Verwaltungsgerichtshof in München (Az. 11 CS 14.2389) klargestellt. Das gilt selbst dann, wenn der Betroffene die Höchstpunktzahl im Verkehrszentralregister noch nicht erreicht hat. Der Übeltäter gefährdet laut den Richtern dadurch auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Im verhandelten Fall hatte ein Mann zunächst einen Fußgänger gestreift, diesen anschließend auf den Kopf geschlagen und die eigene Ehefrau, die beruhigend eingreifen wollte, ins Gesicht geschlagen. Zu Hilfe eilende Passanten beschimpfte der aufgebrachte Fahrer laut dem Magazin Busfahrer. Schließlich schlug er vor lauter Wut mit der rechten Faust die Heckscheibe seines Pkws ein.
Diesen Tobsuchtanfall bestrafte zunächst das Amtsgericht München mit zehn Punkten im Flensburger Zentralregister, gleichzeitig forderte die Fahrerlaubnisbehörde ihn zum Nachweis einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auf. Als er diesen nicht vorlegte, entzog sie ihm den Führerschein für drei Monate. Zu Unrecht fand der Fahrer und klagte. Vergebens, der Verwaltungsgerichtshof bestätigte das Urteil.
geschrieben von MID veröffentlicht am 20.07.2015 aktualisiert am 20.07.2015
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