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Wer täglich die Droge Cannabis konsumiert, ist nicht für das Führen von Kraftfahrzeugen geeignet.
Aus diesem Grund darf die Fahrerlaubnis auch ohne ein medizinisch-psychologisches Gutachten komplett entzogen werden. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Bei der Verhandlung ging es um einen Autofahrer, dem nach einer Verkehrskontrolle im Jahr 2005 aufgrund des Cannabis-Wirkstoffes THC im Blut der Führerschein entzogen wurde. Der Fahrer hatte geklagte und ein Gutachten über seine generelle Fahreignung verlangt.
Nachdem bereits alle Vorinstanzen die Klage abgelehnt hatten, hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht die Revision des Klägers zurückgewiesen. Das Gericht hat die Entscheidung mit dem Hinweis auf die Fahrerlaubnis-Verordnung begründet, in der steht, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis fehlt (Az.: BVerwG 3 C 1.08).
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 27.02.2009 aktualisiert am 27.02.2009
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