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Kommunen können auch für Schlagloch-Unfälle von Radfahrern zur Verantwortung gezogen werden. Zumindest wenn das Loch tief genug ist und Warnschilder fehlen, wie nun das Oberlandesgericht München entschieden hat.
In dem konkreten Fall ging es um eine Radfahrerin, die bei Regen in ein wassergefülltes Schlagloch mit sieben Zentimeter Tiefe gefahren und dadurch gestürzt war. Dafür forderte sie von der Gemeinde Schmerzensgeld.
Zu Recht, wie die Richter urteilten. Die Kommune sei der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, kommentiert der Deutsche Anwaltverein das Urteil. Sie hätte das Schlagloch kennen und beseitigen, zumindest aber davor warnen müssen. Allerdings haftet die Radfahrerin zur Hälfte mit, da sie leichtsinnig in die Schlagloch-Pfütze gefahren war, ohne ihre Tiefe abschätzen zu können. (Az.: 1 U 3769/11)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 28.03.2014 aktualisiert am 28.03.2014
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