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In Gebrauchtwagen-Inseraten liest man häufig den Zusatz „TÜV neu“. Ist ein Fahrzeug mit dieser Beschreibung bei Ebay inseriert, so darf der Käufer nicht nur davon ausgehen, dass die TÜV-Plakette zugeteilt ist. Sind im Prüfbericht zu beseitigende Mängel angegeben, muss sie der Verkäufer behoben haben, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Bei dem verkauften Pick-up hatten die Sachverständigen bei der HU „geringe Mängel“, nämlich Korrosion, festgestellt, „schwächt bei Nichtbehandlung die tragende Struktur“, hieß es im Bericht. Der weist zudem darauf hin, dass Halter und Fahrer für die unverzügliche Beseitigung aller Mängel verantwortlich sind. Die festgestellte Korrosion wurde vom Verkäufer vor der Übergabe des Fahrzeugs drei Monate nach der HU aber nicht beseitigt.
Der Käufer verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages, das Oberlandesgericht gab ihm in zweiter Instanz Recht. Die Begründung: Mit dem Hinweis „TÜV & AU neu“ zur Beschreibung des Fahrzeugs auf Ebay habe der Verkäufer eine verbindliche Willenserklärung zur Beschaffenheit des angebotenen Pick-ups abgegeben. Dass der Verkäufer vom TÜV ausdrücklich festgestellte Mängel nicht beseitigt hatte, obwohl er vom TÜV zur „unverzüglichen Beseitigung aller Mängel“ aufgefordert wurde, sei bei der Fahrzeugbeschreibung nicht zu erwarten, heißt es im Urteil.
Hier kam eine Besonderheit des Angebots auf der Ebay-Plattform zum Tragen: Weil die Versteigerung eines Fahrzeugs auf Ebay in der Regel so abläuft, dass das Angebot auf Ebay einzige Information für den Kaufinteressenten ist und das höchste Gebot zum Zustandekommen eines verbindlichen Kaufvertrages führt, muss sich der Käufer für seine Entscheidung auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers verlassen können. (Az. 9 U 233/12)
geschrieben von veröffentlicht am 23.09.2014 aktualisiert am 23.09.2014
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