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Die Gerichtsurteile zum Thema Handy am Steuer werden immer schärfer.
Ausreden helfen nicht. Das Oberlandesgericht (OLG) Jena hat jetzt sogar einen Autofahrer verurteilt, dessen Handy noch nicht einmal eine SIM-Karte hatte.
Im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle fiel der Polizei ein Autofahrer mit einem Handy in der Hand auf. Als er deshalb zur Rechenschaft gezogen werden sollte, berief er sich auf die fehlende SIM-Karte. Er habe das Gerät nur als Diktafon benutzt, meinte er. Amtsgericht und OLG belehrten ihn eines Besseren.
Bereits das Halten eines Mobiltelefons erfüllt objektiv den Verbotstatbestand des Gesetzes. Benutzt werde das Gerät nicht nur beim Telefonieren selbst, sondern bei Ausnutzung jeder möglichen Funktion. Genau das entspräche dem Willen des Gesetzgebers. Der Autofahrer müsse buchstäblich Hände und Sinne frei haben, um sich unbeeinflusst dem Straßenverkehr zu widmen. Dabei sei das Argument der Nutzung des Handys zum Diktieren oder als Organizer unter Umständen noch schwerwiegender einzustufen als das bloße Telefonieren. Wer einen Text diktiert, muss sich voll auf dessen Inhalt konzentrieren und ist gerade deshalb beim Fahren abgelenkt (OLG Jena, 1 Ss 82/06/ DAR 2006, 636).
mid/win
Gerichtsurteil: Handy-Nutzung hinterm Steuer…
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geschrieben von veröffentlicht am 01.03.2007 aktualisiert am 01.03.2007
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