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Bei Rücktritt von einem Kaufvertrag für einen Pkw kann unter Umständen ein Wertersatz für die Nutzung anfallen. Dies hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. In dem verhandelten Fall erwarb die Klägerin vom Beklagten, einem Kraftfahrzeughändler, ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 174 500 Kilometern zu einem Kaufpreis in Höhe von 4 100 Euro.
Wegen Mängeln am Fahrzeug hat die Klägerin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Sie war mit dem Pkw 36 000 Kilometer gefahren. Für diese Nutzung durch die Klägerin hat der Verkäufer Anspruch auf Ersatz. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dem Verkäufer beziehungsweise dem Autohändler im Fall der Rückabwicklung des Vertrages ein Anspruch auf Ersatz zusteht.
Denn während das Fahrzeug im Besitz der Käuferin war, hat sie den Pkw zu ihrem Vorteil genutzt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. September 2009, Az: VIII ZR 243/08).
geschrieben von (al/mid) veröffentlicht am 17.09.2009 aktualisiert am 17.09.2009
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