Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Bei einem Auffahrunfall trägt grundsätzlich der Auffahrende die Schuld. Der so genannte „Beweis des ersten Anscheins“ spricht gewöhnlich dafür, dass der Hintermann mit einem zu geringen Sicherheitsabstand gefahren ist oder zu spät reagiert hat. Sind aber an dem Unfall mehrere Fahrzeuge beteiligt und ist der Ablauf der Zusammenstöße nicht mehr aufzuklären, muss etwas anderes gelten, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Bei einem Auffahrunfall mit mehreren Fahrzeugen prallte eine Frau als letzte der Unfallbeteiligten auf das Auto vor ihr. Das Fahrzeug des Vordermanns erlitt einen Heckschaden sowie einen Frontschaden – wobei nicht aufzuklären war, ob die Frau durch das Auffahren den Pkw auf das andere Auto geschoben hatte oder der Fahrer zuvor bereits mit dem vorausfahrenden Wagen kollidiert war.
Der Kläger wollte den Heckschaden zu 100 Prozent ersetzt haben, das OLG Hamm sprach ihm aber nur einen 50-prozentigen Ersatz des Schadens zu. Denn der Beweis des ersten Anscheins sei bei Kettenauffahrunfällen nicht anzuwenden, so das Urteil. Der typische Geschehensablauf liege nicht vor, wenn nicht feststehe ob das vorausfahrende Fahrzeug rechtzeitig hinter seinem Vordermann zum Stehen gekommen sei. Es bestehe die Möglichkeit, dass der Kläger für die Frau unvorhersehbar, ruckartig zum Stehen gekommen sei, indem er seinerseits auf seinen Vordermann auffuhr. (Az. 6 U 101/13)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 30.04.2014 aktualisiert am 30.04.2014
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.