Recht: Haftung bei Sturmschäden an Autos

Wird ein Auto während eines starken Unwetters von herunterfallenden Dachziegeln getroffen, ist unter Umständen des Hausbesitzer haftbar. Das hat das Landgericht Koblenz (LG) nun in einem Urteil bekräftigt.

Im entschiedenen Fall waren bei einem Sommergewitter Dachziegel auf ein Autodach gefallen. Die Versicherung des Autofahrers wollte den Schaden vom Hauseigentümer erstattet haben. Dieser verweigerte jedoch die Zahlung, da der Sturm ungewöhnlich stark gewesen sei. Zudem habe ein Dachdecker erst wenige Monate vor dem Sturm das Dach überprüft. Das ließen die Richter nicht gelten: Es sei ein durchaus stärkerer Sturm gewesen, der aber nicht so ungewöhnlich war, dass ein Hausbesitzer sich darauf nicht hätte einstellen müsste.

Wenn sich unter solchen Voraussetzungen Dachziegel lösen, kann das Dach nicht in Ordnung gewesen sein. Weiter unterstellten die Richter, bei der Untersuchung des Daches habe es sich allenfalls um „eine oberflächliche Sichtkontrolle statt einer solchen von oben und unten“ handeln können. Das sei jedoch nicht ausreichend (LG Koblenz ; 13 S 16/06, SVR 2007, 226).

 

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