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Das Telefonieren mit dem Handy ist für Autofahrer auch auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße verboten.
Der vor allem für Pannenfahrzeuge vorgesehene Streifen ist nach Ansicht der Richter am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine „Fahrbahn im Rechtssinne“. Ein Autofahrer, der dort mit laufendem Motor halte, nehme daher weiterhin am Verkehr teil. Anders bewertet werden laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) die Parkplätze und Parkstreifen.
Da der beklagte Autofahrer überdies nur zum Telefonieren auf dem Seitenstreifen angehalten hatte, wurde er auch für verbotswidriges Halten an einer Kraftstraße belangt (OLG Düsseldorf, Az.: IV 2 Ss (Owi) 84/08).
geschrieben von (hh/mid) veröffentlicht am 19.01.2009 aktualisiert am 19.01.2009
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