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Die Handy-Nutzung am Steuer ist nicht nur zum Telefonieren verboten. Auch die Nutzung als Navi ist untersagt, wie das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Urteil jetzt noch einmal bekräftigt hat.
Geklagt hatte ein Autofahrer, der von einem Amtsgericht wegen Handynutzung am Steuer zu 40 Euro Bußgeld verurteilt worden war. Er verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis, er habe das Gerät als Navigationssystem nutzen wollen, was unbestreitbar der Erhöhung der Verkehrssicherheit diene. Zudem sei das Verbot alternativer Handy-Nutzungen in der Straßenverkehrsordnung nicht erfasst.
Das Verbot umfasse jede bestimmungsgemäße Bedienung des Geräts, denn der Gesetzgeber wolle damit ausdrücklich erreichen, dass immer beide Hände zum Führen des Fahrzeugs frei seien. Auch die Nutzung als Navi sei davon betroffen. Ein Bußgeld ist laut Deutscher Anwalts-Hotline bereits fällig, wenn der Fahrer während der Fahrt nur zum Handy greift. Bei einem Unfall macht er sich in einem solchen Fall unter Umständen sogar wegen grober Fahrlässigkeit strafbar. (Az.: III-5 RBs 11/13)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 26.03.2013 aktualisiert am 26.03.2013
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Gast auto.de
März 27, 2013 um 4:05 pm UhrWorin besteht der Unterschied zwischen dem Handy und der Bedienung eines "Nur"navis, oder sich eine Zigaretteanstecken, die Kiddis zur Ordnung rufen etc. Diese Richter haben wahrscheinlich alle ihre Abschlussarbeiten abgeschrieben.