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Wer ohne Führerschein zum Einkaufen und zurück fährt, kann vor Gericht wegen zweifacher Fahrt ohne Fahrerlaubnis belangt werden.
Diese Erfahrung musste Peter S. machen. Der Angeklagte wollte ein Auto eines Bekannten reparieren, als er bemerkte, dass ihm ein Ersatzteil fehlte. Um dieses zu besorgen fuhr er ohne Fahrerlaubnis in den Nachbarort. Auf der Rückfahrt geriet er in eine Polizeikontrolle, die ihn vor Gericht brachte. Der Richter verurteilte ihn wegen Fahrens ohne Führerschein in zwei Fällen zu einem Jahr Gefängnis, da der Richter aufgrund der Unterbrechung durch den Einkauf den Trip als zwei einzelne Fahrten wertete.
Doch der Täter hatte Glück im Unglück: Das Landgericht Potsdam als Berufungsgericht kam dem Wunsch nach einer geringeren Strafe, die außerdem zur Bewährung ausgesetzt wurde, aus dogmatischen Gründen nach. Da der Angeklagte von vornherein geplant hatte, in die Nachbarstadt und wieder zurück zu fahren, sei dies als Handlungseinheit und somit als eine Fahrt zu werten. Auch die Unterbrechung durch den Ersatzteilkauf ändere daran nichts, so die Richter (LG Potsdam, Az: 27 Ns 116/08, DAR 2009, S. 285).
geschrieben von auto.de/(win/mid) veröffentlicht am 11.02.2010 aktualisiert am 11.02.2010
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Gast auto.de
Februar 22, 2010 um 1:47 pm Uhrich denke es kann nur einmal für die selbe sache ein straf recht verhängt werden?