Recht – Hohes Bußgeld gilt auch für Sozialhilfeempfänger

Auch finanzschwache Autofahrer müssen ein auferlegtes Bußgeld zahlen und können sich nicht mit dem Argument starker wirtschaftlicher Einschränkung herausreden. Bei mehrfachen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung gilt auch die dann übliche Verdoppelung des Bußgeldes. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz, wie der Deutsche Anwaltsvereins jetzt mitteilt.

Im zu verhandelnden Fall wurde ein Autofahrer mit 57 km/h zu viel geblitzt und musste daraufhin einen Monat seinen Führerschein abgeben sowie 300 Euro Bußgeld zahlen. Mit einem monatlichen Einkommen von 950 Euro fühlte sich der Beklagte aber finanziell nur eingeschränkt leistungsfähig und legte gegen das Urteil Beschwerde ein. Die Richter lehnten dies ab.

Für die Verdoppelung des Bußgelds auf 300 Euro spreche, dass der Fahrer vorsätzlich gehandelt habe. In der Vergangenheit sei er durch mehrfache Verkehrsverstöße aufgefallen, davon zweimal durch Drängeln und einmal durch deutlich zu schnelles Fahren. Das hohe Bußgeld müsse der Angeklagte auch zahlen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Allerdings erhalte der Mann auf Wunsch einen Aufschub oder die Möglichkeit zur Ratenzahlung (AZ: 2 SsBs 20/10).

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