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Die Überschreitung der innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h rechtfertigt nach Angaben der ARAG den Entzug der Fahrerlaubnis.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin dokumentiert eine derartige Tat eine gravierende Rücksichtslosigkeit, die eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belege (VG Berlin, Az.: 11 A 163/08).
geschrieben von (niza/mid) veröffentlicht am 22.08.2008 aktualisiert am 22.08.2008
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