Recht: Kaskoversicherung muss für Wildunfall zahlen

Wildunfall-Schäden am Auto muss die Vollkaskoversicherung in jedem Fall übernehmen. Das gilt auch, wenn der Autofahrer den Wildunfall nicht beweisen kann und die Versicherung keinen Beweis für das Gegenteil hat. Ein entsprechendes Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm gefällt.

In den verhandelten Fall hatte ein Autofahrer angegeben, mit einem Reh kollidiert zu sein. An seinem Fahrzeug fanden sich jedoch keine eindeutigen Spuren, weshalb die Versicherung zunächst die Zahlung verweigerte. Zu Unrecht, wie das OLG in zweiter Instanz feststellte.

Die Versicherung muss zahlen, solange sie nicht beweisen kann, dass es nicht zu einem Wildunfall gekommen ist. Anders läge die Beweislast laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) bei einer Teilkaskoversicherung; in diesem Fall hätte der Autofahrer den Wildunfall beweisen müssen (Az.: 20 U 134/07).

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